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© Foto: picture alliance/Sven Simon
Vom 3. bis 7. Juni 2019 fand die Leitmesse für Transport und Logistik in München statt. Unsere Bildgalerie zeigt Impressionen der Messetage. Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipisicing elit. Possimus, nulla!
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Dieses Thema ist doch wahrlich nicht neu und überraschend! Die Automobilhersteller hätten das schon vor mehreren Jahren technisch lösen können; sowie die einhergehenden Konditionen und Voraussetzungen - Technik, Zulassung, Verkauf etc. - hierfür schaffen. Eine durchgängige Erneuerung des Fahrzeugbestandes dürfte wohl nicht realistisch sein. Also sind die Autofahrer wieder die Verlierer!
Die Befindlichkeiten, die Volkswagen hier Sorge bereitet müßten eigentlich hinten anstehen. Der Geschädigte ist immer noch der Verbraucher, der für viel Geld ein Fahrzeug erworben hat, das nicht rechtskonform ist und damit am Markt einen erheblichen Wertverlust in Kauf nehmen wird.Der Verursacher muss seine Garantien entsprechend anpassen, damit Folgeschäden nach einer Umrüstung nicht am Verbraucher hängen bleiben.Ich gehe doch davon aus, das Herr Scheuer und sein Ministerium hier mehr als ein Lippenbekenntnis vom Hersteller erhalten hat, d.h. es wird doch wohl eine Art von Vertragswerk vorliegen, worin Volkswagen sich verpflichtet hat Nachrüstung vorzunehmen.
Buhhhhh!
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Michael Perez